Am 7. Februar 2023 wurde der PFAS-Beschränkungsvorschlag der 5 EU-Länder veröffentlicht, der aktuell von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zunächst formell geprüft wird. Der Vorschlag sieht ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr in die EU) aller PER-und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), inklusive Fluorpolymere wie FKM oder PTFE, vor. Die Beschränkung soll voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten.
- Nach Inkrafttreten der Beschränkung ist eine Übergangsfrist von 1,5 Jahren geplant.
- Nach Ablauf dieser Übergangsfrist greift das Verbot. Für bestimmte Anwendungen sind Ausnahmeregelungen geplant, abhängig von der Anwendung verlängert sich die Übergangsfrist in diesen Fällen um 5 oder 12 Jahre.
- Es gibt grundsätzlich Ausnahmeregelungen für Fluorpolymere. Ausnahmeregelungen sind u.a. vorgesehen für
- Materialien für Lebensmittelkontakt im industriellen Bereich. Hier ist eine Übergangsfrist von insgesamt 6,5 Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen.
- Materialien im Transportsektor, die eine sichere Funktion des Fahrzeugs ermöglichen. Hier ist eine Übergangsfrist von insgesamt 13,5 Jahren ab 2026 möglich.
Am 22.März startete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zum PFAS-Beschränkungsvorschlag. Diese bietet allen Parteien die Möglichkeit, der ECHA weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Von Interesse sind insbesondere Informationen zu Substitutionsmöglichkeiten und zu möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen und die Arbeitsplätze.
Die Hersteller als Verarbeiter von Fluorpolymeren verfolgen die Aktivitäten sorgfältig und nutzen das Mitspracherecht im Rahmen der Konsultationsphase.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden sie sich gerne an ihren Lamb-Ansprechpartner!